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Die Mitgliedsorganisationen des Forum Sozial e.V. zahlen an das Forum jährliche
Mitgliedsbeiträge nach folgenden Regelungen:

  • Die Höhe des Beitrages richtet sich nach den von der Mitgliedsorganisation unterhaltenen
    Einrichtungen und Diensten. Unterhalten Mitgliedsorganisationen mehrere Einrichtungen
    und Dienste, so sind die sich daraus ergebenen Beitragsleistungen zu addieren.

  • Für Einrichtungen und Dienste, die auf Grundlage einer Leistungs- und
    Vergütungsvereinbarung finanziert werden, beträgt der Beitragssatz für je vorgehaltenen
    Platz in der Einrichtung 75 % eines Tagessatzes pro Jahr. Grundlage für die Berechnung ist
    die Situation des dem Beitragsjahr vorausgehenden Kalenderjahres.

  • Für Mitgliedsorganisationen, die nicht auf der Grundlage von Leistungs- und
    Vergütungsvereinbarungen Dienste anbieten, beträgt der Beitragssatz 0,15% des
    finanziellen Gesamtaufwandes des Vorjahres.

  • Der Mindestbeitrag beträgt 250,- € jährlich.

  • Der Beitrag für Fördermitglieder beträgt 50,-€ jährlich.

  • Für Mitgliedsorganisationen, die erst in der zweiten Hälfte des Jahres Mitglied werden, wird
    für das Beitragsjahr der halbe Beitrag nach vorstehender Regelung fällig.

  • Über begründete Anträge auf Ermäßigung des Jahresbeitrages entscheidet der Vorstand.

Für das Erstellen von z.B.

  • Leistungsvereinbarungen
  • Vergütungsvereinbarungen
  • Anträgen
  • Konzepten

wird ein Stundensatz von 70,- € erhoben


Beschluss der Mitgliederversammlung vom 02.06.2010

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